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Begriffsdefinitionen
- Letzte Aktualisierung 17.01.2025 -
Begriffsdefinitionen
In diesem Abschnitt erklären wir einige Begriffe, die in dieser Datenschutzerklärung verwendet werden.
Sie sollen das Verständnis erleichtern. Viele stammen direkt aus der DS-GVO (insbesondere Art. 4) und sind dort verbindlich definiert.
A/B-Tests dienen der Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit von Webseiten.
Dabei werden Nutzer*innen unterschiedliche Varianten von Inhalten angezeigt (z. B. verschiedene Überschriften), um zu analysieren, welche Version besser funktioniert.
„Aufsichtsbehörde“ ist eine von einem Mitgliedstaat gemäß Artikel 51 eingerichtete unabhängige staatliche Stelle.
„Auftragsverarbeiter“ ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet;
Wenn wir Daten von Dir verarbeiten, dann bist Du "Betroffener" i. S. d. DS-GVO und Du hast eine ganze Reihe von Rechten.
„Dateisystem“ jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird.
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„Dritter“ ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
„Empfänger“ ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, denen personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger; die Verarbeitung dieser Daten durch die genannten Behörden erfolgt im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften gemäß den Zwecken der Verarbeitung.
„Einschränkung der Verarbeitung“ ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.
„Einwilligung“ der betroffenen Person ist jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.
Eine "Firewall" schützt ein Netzwerk oder Gerät vor unberechtigtem Zugriff von außen.
Die Honeypot-Technik ist eine Methode zum Schutz von Websites und Online-Plattformen vor Spam und schädlichen Aktivitäten. Dabei wird ein verstecktes Feld oder eine Falle in einem Webformular erstellt, die für menschliche Nutzer unsichtbar ist, aber von Bots erkannt werden kann. So funktioniert es:
Verstecktes Feld: Ein Formularfeld wird einem Webformular hinzugefügt, häufig mithilfe von CSS oder JavaScript, um es für Benutzer auszublenden. Benutzer, die dieses Feld nicht sehen, werden es auch nicht ausfüllen.
Bot-Erkennung: Automatisierte Bots, die Formulare durchsuchen und absenden, erkennen in der Regel nicht, dass diese Felder versteckt sind. Wenn ein Bot ein solches Feld ausfüllt, signalisiert er dem Server, dass die Formularübermittlung wahrscheinlich von einem Bot stammt, da echte Nutzer dieses Feld nicht bearbeiten würden.
Blockierung oder Filterung: Der Server kann die Übermittlung als verdächtig kennzeichnen, wenn das versteckte Feld ausgefüllt ist. Diese Übermittlung kann dann blockiert, zur Überprüfung markiert oder einer zusätzlichen Prüfung unterzogen werden, wodurch die Verarbeitung von Spam oder schädlichen Inhalten verhindert wird.
Die Honeypot-Technik ist deshalb effektiv, weil sie das Verhalten von Bots ins Visier nimmt, anstatt sich ausschließlich auf CAPTCHAs zu verlassen.
Die "IP-Adresse" ist eine Ziffernfolge, die Deinem Gerät beim Besuch einer Webseite automatisch zugewiesen wird. Sie ist technisch notwendig, damit Inhalte auf Deinem Bildschirm angezeigt werden können.
„Personenbezogene Daten“ (pb.) sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
„Profiling“ ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
„Pseudonymisierung“ ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zu-geordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.
"Reichweitenmessung! (auch Webanalyse genannt) beschreibt die Auswertung von Besucherzahlen, Interaktionen oder Verweildauer auf einer Webseite – meist pseudonymisiert, ohne Rückschluss auf konkrete Personen.
„Verantwortlicher“ ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten ent-scheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so können der Verantwortliche beziehungsweise die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.
„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
„Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ ist eine Verletzung der Sicherheit, die zur Vernichtung, zum Verlust oder zur Veränderung, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden.
